
Der EGMR (Sitz: Straßburg) wurde 1959 eingerichtet, um Verstöße der Unterzeichnerstaaten gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte zu verhandeln. Er kann von Mitgliedstaaten und von Einzelpersonen angerufen werden. Seine Urteile sind bindend. Der EGMR ist kein Organ der EU, sondern des Europarates.
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kontrollorgan der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates ([Menschenrechte]), 1959 neben der Europäischen Kommission für Menschenrechte eingerichtet; Sitz: Straßburg. Bis 1994 konnte der nicht ständige Europäische Gerichtshof für Men...
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Abk. EGMR, seit 1959 bestehendes Organ des Europarats mit Sitz in Straßburg; am 1. 11. 1998 ist an Stelle der Europäischen Kommission für Menschenrechte u. des nichtständigen EGMR der ständige EGMR getreten; zuständig für Verfahren gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention.
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